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Brandschutzordnung
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Brandschutz

Wir bieten Lehrgänge und Fortbildungen im Bereich Brandschutz für Betriebe, Unternehmen und Einzelpersonen an. Entweder bei uns in Leverkusen oder als Inhouse-Schulung bei euch im Betrieb.

Brandschutzhelfer

Wir bilden Ihre Mitarbeiter gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen, sowie Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs.2 „Notfallmaßnahmen“, der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 und der DGUV Information 205-023 praxisorientiert aus.

Jeder Betrieb, vom Einzelunternehmer bis hin zum Weltkonzern muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen, die Vorschrift spricht von 5% des Personals im Unternehmen inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Kursinhalte:

Mehr Erfahren

  • Rechtliche Grundlagen
  • Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Erklärung der Brandklassen
  • Löschmittel und Löschwirkung
  • Vorgehensweise beim Löschen
  • Die Brandschutzordnung / Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Praktische Feuerlöschübung mit einem Handfeuerlöscher und ggf. Löschdecke
den Umgang mit dem Feuerlöscher erlernen
Brandschutzordnung

Erstellung Brandschutzordnung nach DIN 14096

Gerne erstellen wir Ihnen die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Nach der Buchung senden wir Ihnen einen Fragebogen mit den relevanten Angaben, die wir zur Erstellung benötigen. Wir erstellen Ihnen innerhalb von 3 Tagen dann die personalisierte Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen.

Kursinhalte:

Inhalte:
Die Brandschutzordnung dient als Regelung für das Verhalten von Personen im Brandfall und gliedert sich in die Teile A, B und C. Dabei werden in den jeweiligen Teilen unterschiedliche Personengruppen berücksichtigt.

Mehr Erfahren

Brandschutzbegehung

Gerne führen wir bei Ihnen im Betrieb die Aufgabe des externen Brandschutzbeauftragten durch und gehen zum Beispiel quartalsweise einmal durch den Betrieb, schauen nach der Einhaltung der Brandschutzordnung sowie der Nutzungsmöglichkeiten der Fluchtwege, die Kennzeichnungen und Löscheinrichtungen. Zum Abschluss wird ein Protokoll angefertigt, welches zum Beispiel auch zur ASA-Sitzung mitgenommen werden kann.

Inhalt:

Mehr Erfahren

  • Überprüfung Flucht und Rettungswege
  • Überprüfung Notausgänge
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Evakuierung
  • Überprüfung der Brandschutzabschlüsse wie Türen / Tore
  • Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen
  • Überprüfung der Alarmierungseinrichtungen
  • Überprüfung der Brandschutzorganisation
  • Überprüfung der Elektrischen Anlagen und Geräte
  • Überprüfung der Betrieblichen Einrichtung und ggf. dem Lager
  • Überprüfung von Standortabhängigen Prüfpunkte/Einrichtungen/Vorgaben
Ingenieur trägt Sicherheitsuniform und Helm und überprüft den Feueralarm